VORGESCHRIEBENE UMWELTPRÜFUNG
Ihre Einrichtung, Anlage, Tätigkeit oder Ihr Herstellungsverfahren unterliegt gemäß dem luxemburgischen Gesetz vom 10. Juni 1999 über klassifizierte Einrichtungen (das sogenannte „Commodo-Incommodo“-Gesetz) einer Betriebsgenehmigung. Die Betriebsgenehmigungen werden erteilt von:
- die Umweltbehörde für den Bereich „Umwelt“
- die Wasserwirtschaftsbehörde für den Bereich „Gewässerschutz“
- die Arbeits- und Bergbauaufsicht für den Bereich „Sicherheit“
Die in den Genehmigungen und Vorschriften festgelegten Ausführungs- und Betriebsbedingungen müssen von einer zugelassenen Prüfstelle kontrolliert und abgenommen werden.
LC Luxcontrol asbl verfügt über eine von der Umweltbehörde erteilte Zulassung in den Kompetenzbereichen F und F1 zur Durchführung dieser Kontrollen.
Sowohl die Erstabnahme vor der Inbetriebnahme der betreffenden Anlage als auch die regelmäßigen Kontrollen nach der Inbetriebnahme müssen auf der Grundlage der von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsgenehmigungen durchgeführt werden.
Im Bereich Umwelt sind die wichtigsten Kontrollen folgende:
- Die Erstabnahme der Umbaumaßnahmen in denkmalgeschützten Gebäuden
- Die vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrollen von klassifizierten Einrichtungen
- Dichtheitsprüfungen an Rohrleitungsnetzen und Öl-Wasser-Trennbehältern gemäß den Normen EN 1610 und DIN 1999
- Die Funktionsprüfung von Öl-Wasser-Abscheidern
- Die Beglaubigung von Plänen für Entwässerungsnetze in Zusammenarbeit mit auf Kamerainspektionen spezialisierten Unternehmen
- Die Validierung der Kriterien und Verfahren für die Annahme und Kontrolle von Abfällen
Im Rahmen unseres Auftrags kann LC Luxcontrol asbl auch mit Vorprüfungen im Vorentwurfsstadium beauftragt werden.
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