SICHERHEITSBEDINGUNGEN
Der Kunde ist verpflichtet, am Einsatzort und vor Beginn der Arbeiten die Zugänge, die Gefahren und die damit verbundenen Präventionsmaßnahmen sowie die Notausgänge aufzuzeigen.
Der Kunde stellt Luxcontrol als Prüfer in seiner Eigenschaft als Betreiber Folgendes zur Verfügung:
- das Begleitpersonal, insbesondere für die Bedienung der zu prüfenden Geräte oder Maschinen, die Leitung der Manöver und etwaige für die Prüfung erforderliche Einstellungen
- sichere Zugangswege zum zu prüfenden Objekt/zur zu prüfenden Anlage
- die Gewährleistung, dass der Zustand des zu prüfenden Objekts/der zu prüfenden Anlage und die für deren Handhabung erforderlichen Mittel die Durchführung des Auftrags unter vollkommenen Sicherheitsbedingungen ermöglichen.
Sollten unsere Mitarbeiter bei ihrer Ankunft vor Ort feststellen, dass die bei Unterzeichnung des Angebots festgelegten Bedingungen nicht gewährleistet sind, um die sichere Erbringung ihrer Dienstleistungen zu ermöglichen, wird die Dienstleistung nach bestmöglicher Verfügbarkeit ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen verschoben. In einem solchen Fall haftet Luxcontrol nicht für etwaige Verzögerungen bei der Erbringung seiner Dienstleistungen.