WHISTLEBLOWER

Gemäß dem Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht oder Unterlassungen melden, hat Luxcontrol ein spezielles Meldeverfahren für Whistleblower eingerichtet.

Zu diesem Zweck hat Luxcontrol in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen SEEZAM einen Meldekanal eingerichtet, um die Einhaltung der oben genannten Rechtsvorschriften und absolute Vertraulichkeit zu gewährleisten.

Whistleblower können im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten von Luxcontrol anonym jeden Verstoß (Whistleblowing) melden, der dem Gegenstand oder Zweck des nationalen oder europäischen Rechts zuwiderläuft, indem sie unten auf die Schaltfläche „Meldung erstellen“ klicken.

Über diesen Meldekanal verpflichtet sich Luxcontrol, Hinweisgeber zu schützen und Meldungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Fristen zu bearbeiten.

Es sei darauf hingewiesen, dass dieser Meldekanal ausschließlich das Whistleblowing im Sinne des Gesetzes vom 16. Mai 2023 betrifft und keinen Kommunikationskanal für sonstige Beschwerden darstellt. Für solche Mitteilungen bitten wir Sie, dieses Kontaktformular zu nutzen.

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