HEBEN / AUFZÜGE
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Heben / Aufzüge
Hebezeuge und Lifte
Hebebühnen und -ausrüstung müssen einer Betriebsgenehmigung des Arbeitsministeriums unterliegen, die eine erste regelmäßige Vorbeauftragungsprüfung und jährliche regelmäßige Inspektionen erfordert.
Die betroffenen Maschinen sind: Aufzüge, Aufzüge, Müllaufzüge, Aufzüge, Krane, Kräne, Hebezeuge, Kräne und LKW-Kräne, Aufzugsbrücken, mechanisches oder automatisches Parken, Aufzüge, Gondeln, Gabelstapler, Treppen und Fluchten, Sektionaltüren, ...
Unsere Spezialisten führen die notwendigen Kontrollen in Übereinstimmung mit den geltenden regulatorischen Steuern, Standards und Regeln durch.
Zertifizierung von Produkten
Die Europäische Aufzugsrichtlinie definiert Konformitätsbewertungsverfahren, bevor sie in Verkehr gebracht werden.
LC Luxcontrol asbl, benannte Stelle (auf der Grundlage der Akkreditierung ISO/IEC 17065), ist von den Mitgliedstaaten für die Durchführung dieser Bewertung der Konformität der Aufzüge während der Entwurfs- und Herstellungsphase sowie vor ihrem Inverkehrbringen verantwortlich, um die CE-Kennzeichnung gemäß der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU anzuwenden:
- Anhang V – Endkontrolle eines Typen- oder Modellaufzugs
- Anhang VIII – Einheitskontrolle eines „maßgeschneiderten“ Aufzugs
Kollektive und individuelle Schutzausrüstung
Ausrüstung zum Schutz vor Stürzen aus Höhen wie Rettungsleinen (angemessen installiert oder fest installiert) oder Ankerpunkte, Gurte, Gurte und Zubehör (Langpunkte, Karabiner usw.) müssen vor der Inbetriebnahme sowie regelmäßig überprüft und getestet werden.
Unsere Spezialisten führen die notwendigen Kontrollen in Übereinstimmung mit den geltenden regulatorischen Steuern, Standards und Regeln durch.
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