Genehmigungsanträge gemäß der nationalen „Commodo-Incommodo“ Prozedur
Bei ihren Bauvorhaben, Erweiterung oder technische Modernisierung überprüfen sie, ob das Projekt dem luxemburgischen Gesetz vom 10. Juni 1999 der klassifizierten Betriebe « Commodo-Incommodo» unterliegt.
Das Fachpersonal der Luxcontrol kann Sie dabei beraten und bei ihren Genehmigungsanträgen auf Basis seiner langjährigen Erfahrung in allen Wirtschaftsbranchen mit folgenden Dienstleistungen unterstützen:
- Erstellung von Genehmigungsanträgen entsprechend dem nationalen "Commodo-Incommodo" Gesetz (Genehmigungsverfahren)
- Impaktstudien
- Abfallwirtschaftspläne
- Lösungsmittelmanagementpläne
- Commodo-Incommodo Konformitätsaudit
- Sicherheitsaudit technischer Anlagen
- Evakuierungs-, Notfall- und Rettungseinsatzspläne