Trinkwasseranalysen
Die Qualitätsnormen für Trinkwasser sind in der großherzoglichen Verordnung von 2002 festgelegt.
Das Trinkwasser fällt in die Zuständigkeit der Wasserversorger (Gemeinden und Gemeindesyndikate). Der Wasserversorger ist dazu verpflichtet die Qualität des Wassers zu überwachen und die Versorgungsinfrastrukturen zu pflegen.
Die Gemeinden sind auch dazu verpflichtet wenigstens einmal im Jahr die Verbraucher über die Qualität des verteilten Wassers zu informieren.
Des Weiteren sind die Wasserverteiler dazu verpflichtet eine technische Dokumentation ihrer Versorgungsinfrastrukturen mit einer Analyse der kritischen Punkte des Verteilernetzes zu erstellen und zu führen.
Unser Dienstleistungsangebot:
|
|




