Zertifizierung von Sanierungsarbeiten

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Qua Gesetz muss der erfolgreiche Abschluss von gesetzlich geregelten Sanierungsarbeiten unter Einhaltung der von der Umweltverwaltung festgesetzten Auflagen bescheinigt werden. Diese Bescheinigung muss von einer behördlich zugelassenen Stelle erstellt werden. Die zugelassene Stelle welche die Bescheinigung ausstellt darf jedoch nicht diejenige sein, welche das Sanierungskonzept erstellt hat.

 

Der Bescheinigungsbericht erlaubt, den Standort für eine künftige Nutzung freizugeben.

Unser Dienstleistungsangebot:

Luxcontrol ist von der Umweltverwaltung als zugelassene Prüfstelle zur Zertifizierung von Sanierungsarbeiten zugelassen.

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Referenzdokumente:

Rheinlandpfalzliste - Altablagerungen, Altstandorte und Grundwasserschäden - MERKBLATT ALEX02


Für unsere Genehmigungen im Bereich der Umwelt, bitte schauen Sie nach unter

http://www.environnement.public.lu/guichet_virtuel/org_agrees/index.html

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Flyer Protection des sols...

Protection des sols, sous-sols

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Kontakt

Luxcontrol

1, av. des Terres Rouges

BP 349 L-4004 Esch-sur-Alzette

Elise Mathien

Environnement - Sites et Sols Pollués

Tel.: +352 547711 - 359

Mobil: +352 621 593 124


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