Zertifizierung von Sanierungsarbeiten
Qua Gesetz muss der erfolgreiche Abschluss von gesetzlich geregelten Sanierungsarbeiten unter Einhaltung der von der Umweltverwaltung festgesetzten Auflagen bescheinigt werden. Diese Bescheinigung muss von einer behördlich zugelassenen Stelle erstellt werden. Die zugelassene Stelle welche die Bescheinigung ausstellt darf jedoch nicht diejenige sein, welche das Sanierungskonzept erstellt hat. |
Der Bescheinigungsbericht erlaubt, den Standort für eine künftige Nutzung freizugeben.
Unser Dienstleistungsangebot:
Luxcontrol ist von der Umweltverwaltung als zugelassene Prüfstelle zur Zertifizierung von Sanierungsarbeiten zugelassen.




