Erstabnahmen entsprechend den Auflagen der Betriebsgenehmigungen
Wenn die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens mit seinen Gebäuden und Herstellungsverfahren unter das nationale „Commodo-Incommodo“ Gesetz von 1999 fällt, sind seine Bauten abnahmepflichtig und jeder Neubau, Ausbau oder Wiederaufbau (z.B. nach Feuer) betriebsgenehmigungspflichtig.
Unser Dienstleistungsangebot:
Luxcontrol ist als Prüfstelle von der Gewerbeaufsicht, von der Umweltverwaltung, vom Arbeitsministerium sowie von der nationalen Behörde für die Sicherheit im öffentlichen Dienst zugelassen.
Folgende Anlageteile, Vorrichtungen und Bereiche sind betroffen:
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz:
- Feuerschutzeinrichtungen
- Elektrische Anlagen
- Fluchtwege und Notausgänge
- Brandschutzmassnahmen
- Sicherheits-, Not- und Arbeitsplatzbeleuchtung
- Druckführende Anlagen
- Aufzüge, Hebevorrichtungen und sonstige Vorrichtungen der Fördertechnik
- Belastung durch Lärm und Vibrationen
- Staubbelastungen
Umwelt:
- Luftverunreinigungen und Abgase
- Löschwasserrückhaltung
- Lagerung von gefährlichen Produkten
- Abwasserleitungen und Abwassersammelsysteme
- Schutz vor Lärm und Schwingungen
Luxcontrol berät und unterstützt Sie ebenfalls, auf Wunsch, während der Planungsphase und führt die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen während der Betriebsphase durch.



