Kontrollen der Abdichtung von Abfalldeponien
Hier handelt es sich vorrangig um Kontrollen in den Bereichen der Eindämmungsmaßnahmen bei Deponien und belasteten Standorten.
Abfalldeponien sind gesetzlich dazu verpflichtet die Qualität der Abdichtungsmassnahmen regelmäßig prüfen zu lassen.
Unser Dienstleistungsangebot:
Aufgrund unserer breitgefächerten Fachkompetenzen (Chemiker, Geologen, Hydrogeologen und Tiefbauingenieure) erfüllt Luxcontrol den behördlichen Anforderungen des Kompetenzbereichs D4 (Qualitätskontrolle der Entlastungsimprägnierung mittels Mineralschichten).
Hier handelt es sich vorrangig um die Kontrollen der Grundlagen und der Abdeckung bestehender oder geplanter Deponien. In bestimmten Fällen wird diese Entlastungsimprägnierung auch für kontaminierte Standorte angewendet wenn herkömmliche Sanierungsmaßnahmen entweder nicht anwendbar oder nicht vertretbar sind.
Im Allgemeinen werden alle Arbeiten, wie die Vorbereitungsarbeiten, das Anbringen der Abdichtsysteme, die Errichtung eines Ableitsystems der Gewässer, die Einrichtung von Sicherheitsstrukturen sowie die Erstellung des Qualitätssicherungsplan und die Kontrolle der Eignungsprüfung der Materialien, die im Rahmen der Abdichtung einer Deponie zum Tragen kommen, von einem behördlich zugelassene Prüfstelle kontrolliert.
Dieses Kontrollorgan interveniert, sei es bei der Baustellenüberwachung, sei es bei der Bescheinigung der Endabnahme.
Luxcontrol ist eine behördlich zugelassene Prüfstelle.




